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Awarenesskonzept
bei Veranstaltungen

Für den Schutz der Gäste gelten neue Vorgaben für Clubs und bei Konzerten. Unter klar umrissenen Umständen ist ein dokumentiertes Awarenesskonzept erforderlich und sind Awarenessbeauftragte zu bestellen. SEC begleitet Veranstalter:innen bei der Umsetzung — von der strukturierten Planung bis zur fachgerechten Personeneinsatzplanung.

Wann sind Awarenesskonzept und Beauftragte erforderlich?

Für Veranstaltungen, bei denen 300 oder mehr Besucherinnen und Besucher gleichzeitig teilnehmen können, müssen Awarenesskonzept ausgearbeitet und Awarenessbeauftragte benannt werden — wenn die folgenden Veranstaltungselemente überwiegend zutreffen:

Typische Kombination der Merkmale

  • 1

    Musikalische Darbietungen

  • 2

    Tanzfläche oder Stehplatzbereich vor der Bühne

  • 3

    Alkoholausschank

  • 4

    Ende der Veranstaltung nach 21 Uhr

Mindestanzahl Awarenessbeauftragte

Die Gesamtzahl richtet sich nach der maximal möglichen Gästezahl. Die geschlechterbezogene Quote ist gesetzlich vorgegeben — wir berücksichtigen sie gewissenhaft in der Planung.

Mindestbesetzung nach möglicher Gästezahl (gleichzeitig)
GästezahlAwarenessbeauftragte (Mindestzahl)
ab 300 Gästen1 Awarenessbeauftragte/r
ab 600 Gästen2 Awarenessbeauftragte
ab 1.000 Gästen3 Awarenessbeauftragte
ab 2.000 Gästen4 Awarenessbeauftragte
ab 3.000 Gästen5 Awarenessbeauftragte
ab 4.000 Gästen6 Awarenessbeauftragte

Quote bei den Awarenessbeauftragten

Unter den Awarenessbeauftragten müssen mindestens jede zweite Person weiblich sein. Bei der strukturierten Einteilung und Dokumentation der Besetzung helfen wir Ihnen pragmatisch und diskret.

Großveranstaltungen ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern

Ab dieser Größenordnung ist laut Gesetz eine verhältnismäßige Anzahl an Awarenessbeauftragten zu bestellen — die konkrete Ausgestaltung hängt von Art, Lage und Risikoprofil der Veranstaltung ab. Parallel sind weitere Schutzmaßnahmen umzusetzen, etwa ausreichende Beleuchtung bei WC-Anlagen im Freien oder in schwer einsehbaren Bereichen — im Einklang mit Gesamtlageplanung und weiteren sicherheitstechnischen Anforderungen.

Hinweis zur Planungstiefe: Größenordnung, Flächenstrukturen und konkrete Gefährdungen müssen gemeinsam mit Veranstaltenden und ggf. Behörden bewertet werden; wir strukturieren die relevanten Eckpunkte für Ihre Entscheidungsfindung.

Unser Beitrag für Ihre Umsetzung

Awarenesskonzeption

Ausarbeitung bzw. Strukturierung des Awarenesskonzepts in Abstimmung mit Ihrer Veranstaltungsplanung.

Qualifizierte Kräfte

Bereitstellung qualifizierter Awarenesspersonalien und Abstimmung mit dem Gesamt-Sicherheitskonzept vor Ort.

Operative Unterstützung

Koordinierte Zusammenarbeit mit Service, Türlogik und Einsatzleitung — ohne Gästeerlebnis unnötig zu belasten.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Veranstaltung sind die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen, Auflagen von Behörden sowie vertragliche Vorgaben ausschlaggebend. Auf Wunsch arbeiten wir mit Ihrer Rechtsberatung zusammen oder ordnen Ihnen nach deren Einordnung maßgebende Grundlagen zu.

Planungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten Ihre Fragen zu Awarenesskonzept, Personalbedarf und praktischer Integration in bestehende Sicherheitsabläufe — unverbindlich und lösungsorientiert.